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Dr. Eike Wenzel
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Streichen Sie „Natur“ und „bio“ aus Ihrem Werbewortschatz!

Umweltwerbung wird schnell unlauter – Mit diesen Tipps aus WerbePraxis aktuell sind Sie auf der sicheren Seite:

Bio boomt! Da liegt die Versuchung nahe, das eigene Unternehmen und seine Produkte als „umweltfreundlich“, „öko“, „natürlich“ oder „bio“ zu bezeichnen. Aber Vorsicht! Deutsche Gerichte sind hochsensibel, wenn Umweltaussagen in der Werbung verwendet werden.

Ähnlich wie bei Werbung mit Gesundheit stellen sie besonders hohe rechtliche Anforderungen an Werbeaussagen, mit denen Sie Ihr Umweltengagement oder die Umweltfreundlichkeit Ihrer Produkte bewerben wollen. Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Berlin (5.5.2011, Az. 91 O 35/11) zeigt, dass Richter sowohl Texte als auch Fotos kritisch unter die Lupe nehmen.

Worum ging es: Auf einer Anzeige der Atomlobby waren Windkraftanlagen auf einer idyllischen grünen Wiese mit Strohballen zu sehen. Im Hintergrund das Atomkraftwerk Unterweser. Die Überschrift dazu lautete: „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“.

Der Hersteller dieser Windkraftanlagen klagte auf Unterlassung dieser Werbeanzeige. Das Landgericht gab dem Kläger recht und beurteilte diese Werbung als irreführend.

Achtung: Auch Bilder können irreführend sein

Interessant dabei: Die Richter beurteilten nicht nur den Text als unlauter und irreführend. Sie nahmen auch die Abbildung der idyllischen Wiesenlandschaft genauer unter die Lupe. Dabei zogen sie Aufnahmen aus Wikipedia zum Vergleich heran, stellten fest, dass auch das Bild – offenbar eine Fotomontage – irreführende Eigenschaften aufwies.

In Wahrheit gab es weder Windkraftanlage noch eine derart idyllische Wiese im Umfeld des Kernkraftwerks. Das zeigt: Nicht nur an den Werbetext, sondern auch an Fotos stellen deutsche Gerichte heute hohe Anforderungen und schützen den Verbraucher vor irreführenden Aussagen.

WerbePraxis aktuell-Tipp: So sind Sie auf der sicheren Seite
  • Bewerben Sie Umweltthemen nur, wenn ein sachlicher Zusammenhang zu Ihrem Unternehmen oder dem beworbenen Produkt besteht.

  • Erläutern und begründen Sie den sachlichen Zusammenhang.

  • Verzichten Sie auf Angstmacherei, Appelle ans schlechte Gewissen und gefühlsbetonte Aussagen („Wir haben ein Herz für die Umwelt“).

  • Stellen Sie keinen Zusammenhang zum Thema „Gesundheit“ her (wie z. B. „Tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt etwas Gutes“).

  • Vermeiden Sie Seitenhiebe. Erwecken Sie nicht den Eindruck, Konkurrenzprodukte seien weniger umweltfreundlich oder gar umweltschädlich. Das kann schon bei der Verwendung eines Begriffes wie „frei von Schadstoffen“ der Fall sein. In diesem Fall suggerieren Sie, dass Konkurrenzprodukte diese Eigenschaft nicht hätten.

  • Lassen Sie die Finger von Begriffen wie „öko“, „bio“, „umweltfreundlich“, „umweltschonend“.

  • Verwenden Sie Begriffe wie „bio“ und „öko“ nur in Verbindung mit den anerkannten Prüfzeichen und auch nur dann, wenn Sie berechtigt sind, diese Prüfzeichen zu führen.

  • Führen Sie keine „Pro-Umwelt“- Verkaufsaktionen durch („Pflanzen Sie ein Bäumchen und tun Sie der Umwelt etwas Gutes“).

  • Seien Sie vorsichtig bei Fotomontagen, mit der die Wirklichkeit nicht nur geschönt, sondern verändert wird. Auch das kann als unlauter gelten.

 
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